Vereinheitlichung bei Wasserzählern
(1511 x gelesen)Mit Beginn der Zählerauslieferung für das Eichjahr 2024 im kommenden Januar erhalten Sie von allmess einen universellen Wasserzähler, der sowohl als Kalt- als auch als Warmwasserzähler eingesetzt werden kann. Der Zähler hat eine Zulassung für Temperaturen zwischen 0,1..90 °C und deckt damit die beiden bisher üblichen Zählervarianten ab.Die Änderung betrifft alle Wohnungswasserzähler (Verschraubungszähler, Messkapselzähler, Austauschkapselprogramm UniKoax). Vor Ort können die Zähler mit einem beiliegenden Aufkleber als Kalt- oder Warmwasserzähler gekennzeichnet werden.
Die bisherige Möglichkeit der Einbindung in Funksysteme bleibt mit dem optional erhältlichen Aufsteckmodul wMIU erhalten. Dieses ist mit dem allmess-Funksystem auslesbar, kann aber auch in OMS-Anlagen eingebunden werden.
Durch die Änderung sind neue Artiklenummern erforderlcih. Ein Übersicht zu alten und neuen Nummern finden Sie hier.
NEU: allmess Wärmezähler MCFA 100
(1499 x gelesen)Die erfolgreiche Baureihe von großen Ultraschallwärmezählern MCFA wurde um die Nenngröße qp 100 (DN125) erweitert. Damit bietet allmess jetzt Ultraschallzähler von qp 0,6 bis qp 150 für alle gängigen Bau- und Nenngößen an. Das jüngste Mitglied der AXONIC-Baureihe wird standardmäßig mit dem bewährten Rechenwerk CF51 (Kombination mit CF55 und CF800 ebenfalls möglich) in folgenden Ausführungen geliefert:
- Wärme
- Kälte
- Kombi (Wärme- und Kältezählung)
Die Rechenwerke können batteriebetrieben oder über 230V- betrieben werden (CF800 nur mit 230 V). Durch die Klappflansche (gilt für die gessamte Baureihe AXONIC) ist die Montage gegenüber den früher üblichen Woltmannzählern deutlich erleichtert und trotz der großen Nennweite auch von einem Monteur allein durchführbar.
Die abgesetzte Elektronik ermöglicht ein problemloses Isolieren des Volumenmessteils ohne dabei dadurch die Elektronik in Wärmeanlagen thermisch zu überlasten.
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Optional kann das Volumenmessteil
allmess APP
(1696 x gelesen)Mit der neuen Allmess App wird Ihr Smartphone oder Tablet zu dem zentralen Instrument für die Auswahl, Auslegung und Vermietung von Wasser- und Wärmezählern und den dazugehörigen Systemen. Lästiger Papierkram wird digitalisiert und automatisiert verschickt und abgespeichert. Die App, die Produktsuche, Zählerauswahl, technische Daten, Informationen und vieles mehr für Sie bereithält. Das Herzstück der Allmess App ist die digitale Umsetzung des bewährten Allmess MietService.
Noch nie war es so einfach, Zähler auszuwählen, Mietprojekte anzulegen und die Allmess Messgeräte an Ihre Kunden zu vermieten. Das alles wie gewohnt bei Allmess 3-stufig! Erleichterung der täglichen Arbeit mit den hochwertigen Allmess Messgeräten und umfangreichen Serviceangeboten.
Produktsuche - der Katalog im Hosentaschenformat. Nach Produktgruppen auswählbar ist der Weg zum gesuchten Zähler mit den wichtigsten technischen Datennicht weit Bei Bedarf kann auch das jeweilige Prospekt a
Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM)
(1622 x gelesen)Seit 02.01 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude.(BEG). Die BEG EM (Einzel-Maßnahmen) ist ein Teil der BEG. Einzelmaßnahmen sind Sanierungsmaßnahmen, mit denen insgesamt kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Zu dem förderfähigen Kosten von Einzelmaßnahmen gibt es ein 17seitiges Infoblatt des Wirtschaftsministeriums. Wesentlich Punkte darin sind die Förderung von
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (Lüftunganlagen, digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung)
- regenerative Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Gas-Brennwertheizungen ("renewable ready")
- Gas-Hybridheizungen
- Solarthermie-Anlagen
- Biomasse-Anlagen
- Wärmepumpen-Anlagen f. EE-Hybride (Kombinationen aus Anlagen der vorgenannten Punkte)
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Gebäudenetze und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (Energieeffizienzpumpen, hydraulischer Abgleich,....)
Di
Änderung der Konformitätsentgelte für Zähler
(2201 x gelesen)Am 30.04.2019 wurde die 1. Änderung der MessEGebV durch den Bundesrat verabschiedet, mit der eine Erhöhung der Konformitätsentgelte für Wasser und Wärmezähler (früher "Eichgebühr") in 2 Stufen einhergeht.
Die 2. Stufe tritt am 01. Januar 2021 in Kraft, d. h. mit dem Jahreswechsel ändern sich die Entgelte wie folgt:
Hier können SIe sich eine Aufstellung der geänderten Konformitätsentgelte mit Gültigkeit ab 01. Januar 2021 anzeigen lassen bzw. herunterladen.